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Mai 2020
Coronavirus: HÄRTEFALL-FONDS - Beobachtungszeitraum 16.4.-15.5.2020
Kategorien: Klienten-Info , Gastronomie-Info
 

Ab jetzt ist auch die Beantragung des Härtefallfonds für den Betrachtungszeitraum 16.4.-15.5.2020 möglich. Unter dem Link finden Sie das aktualisierte Formular der Wirtschaftskammer.

https://haertefall-fonds.wko.at/GPDBPortal/haertefonds/haertefondsPhase2Antrag.html

 Außerdem übersenden wir Ihnen zur Sicherheit nochmals die Voraussetzungen und auch die weiteren Verbesserungen im Zusammenhang mit dem Härtefallfond, welche per 4.5.2020 umgesetzt wurden:

  • Erweiterung des Betrachtungszeitraumes auf sechs Monate – innerhalb der insgesamt sechs Monate können drei beliebige Monate für die Beantragung gewählt werden.
  • Einführung einer Pauschalförderhöhe von 500 Euro pro Monat – auch für Unternehmen, die aufgrund von Investitionen oder Anlaufverlusten keinen Gewinn erwirtschaften konnten.
  • Berücksichtigung des Corona-Familienhärteausgleichs: die Förderung aus dem Corona-Familienhärteausgleich ist kein Ausschlussgrund mehr für die Beantragung der Unterstützung. 

Alle weiterführende Informationen finden Sie auf der Seite des BMF anbei – auch eine Zusammenfassung aller sonstigen Corona Hilfspakete:

https://www.bmf.gv.at/public/top-themen/corona-hilfspaket-faq.html

 Wir halten Sie weiter am laufenden und bitte informieren Sie sich auch auf unserer Internetseite www.bp-steuerberatung.at über die aktuellen Entwicklungen.

Bild: © Adobe Stock - marog-pixcells


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